Gutachten für Gerichte, Sozialversicherungsträger, Versicherungen
als allgemeines medizinisches Gutachten,
psychiatrisches Gutachten
oder neurologisches Gutachten
Ich erstelle seit Jahren Gutachten für Gerichte, Sozialversicherungsträger und Versicherungen. Ob Sie ein allgemeines medizinisches Gutachten z. B. als Zweitmeinung in einem Rechtsstreit wünschen, ein psychiatrisches Gutachten, ein neurologisches Gutachten, ein Gerichtsgutachten oder ein ärztliches Gutachten für die Pflegeversicherung, in all diesen Fragen können Sie mich gerne als Gutachterin anfragen. Dies kann einfache ärztliche Atteste, Formulargutachten oder freie, wissenschaftlich begründete Gutachten umfassen.
Meine Schwerpunkte bei Gerichtsgutachten umfassen folgende Fragestellungen:
»» Betreuungsrecht - Geschäftsfähigkeit, Schuldfähigkeit
»» Berufs- Erwerbsunfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung
»» Dienstunfähigkeit von Beamten
»» Gutachten zur Pflegebedürftigkeit
»» Gutachten für allgemeine medizinische Fragen - insbesondere natürliche neurologische
Begutachtungen und psychiatrische Begutachtungen
Bisher war ich u. a. für folgende Rechtsbereiche und Gerichte etc. als Gutachterin tätig:
»» gesetzliche und private Krankenversicherungen
»» öffentliche Auftraggeber
»» externe Gutachterin des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) für die
Pflegebedürftigkeit
»» Sozialgerichte, Landessozialgerichte
»» Amtsgerichte, Landgerichte
»» allgemein Sozialversicherungsträger (wie Berufsgenossenschaften) und für private
Versicherungen in medzinischen Fragen
»» sowie für Patienten als rechtliche Stellungnahme, ärztliche Zweitmeinung etc.
»» oder für Rechtsanwälte zur Einschätzung einer bestimmten medizinischen Situation
Aufgrund meines Lebensmittelpunktes auf Mallorca erstelle ich schwerpunktmäßig Gutachten in Fragestellungen, die Menschen betreffen, die auf Mallorca oder den Balearen
leben. Gutachten,
die nach Aktenlage erfolgen können, kann ich natürlich immer für Sie übernehmen, oder Sie kommen zur medizinischen Untersuchung nach Palma de Mallorca. Soweit keine weitergehenden
gerätetechnischen Untersuchungen notwendig sind, kann die Begutachtung in Ausnahmefällen auch bei Ihnen vor
Ort erfolgen. Dann sind zusätzlich zu den Gutachtenkosten, die Reisekosten und der Zeitaufwand zu vergüten.
Generell muss man aber immer beachten, kein Versicherungsträger, kein Gericht etc. ist an die Empfehlung einer Gutachterin - eines Gutachters - gebunden. Sie holen sich lediglich entsprechenden Sachverstand ein und entscheiden dann anhand ihrer rechtlichen Kriterien oder gesetzlichen Grundlage.
Mehr Informationen zu Gutachten für die verschiedenen Gutachtenbereichen erhalten Sie hier:
» ärztliche Atteste - Begutachtungen - Gutachten
» Pflegegutachten - Pflegeversicherung - Pflegebedürftigkeit
» allgemeines medizinisches Gutachten
» psychiatrisches Gutachten - psychiatrische Begutachtung
» neurologisches Gutachten - neurologische Begutachtung
» Gerichtsgutachten
» sozialmedizinisches Gutachten
» Rentengutachten
» Gutachten für Sozialversicherungsträger
» Gutachten für private Versicherungen