DR. MED. PETRA CHRIST
neurologin und psychiaterin

Ärztliche Atteste, Begutachtungen, Gutachten


Ärztliche Bescheinigungen und Atteste
sind die einfachste Form, einer medizinische Bescheinigung. Sie können z. B. die Arbeitsunfähigkeit, die Reiseunfähigkeit, die Prüfungsunfähigkeit, eine Lebensbescheinigung etc. betreffen. Es handelt sich hierbei um kurze ärztliche Stellungnahmen. Je nach den geforderten formalen und inhaltlich Voraussetzungen und den dazu notwendigen Untersuchungen kosten diese zwischen 15,00 € und 60,00 €.

Begutachtungen sind die erweiterte Form der ärztlichen Stellungnahme. Sie setzen in der Regel zumindest eine körperliche Untersuchung voraus und geben eine Aussage zu einer bestimmten Fragestellung ab. Z. B. ein Anwalt wünscht eine Einschätzung, ob ein Rentenantrag Aussicht auf Erfolg hat oder Sie möchten Ihre Geschäftfähigkeit bestätigt bekommen. Je nach Fragestellung und Aufwand kosten Begutachtungen zwischen 100,00 € und 200,00 €. Hinzu kommen ggf. die Kosten für eventuell notwendige Geräteuntersuchungen, wie EEG, EMG etc.

Freie, wissenschaftlich begründete, ärztliche Gutachten sind in der Regel bei rechtlichen Streitigkeiten gefordert. Zum Beispiel, wenn ein Sozialgericht in einem Rentenverfahren anhand verschiedenster Fragestellungen die Arbeits(un)fähigkeit eines Antragsstellers überprüfen möchte oder festgestellt werden soll, welche Pflegestufe bei einem Pflegebedürftigen angezeigt ist.

Die Gutachtenaufträge für medizinische Gutachten werden in der Regel von dem Gericht in Auftrag gegeben, bei dem der Streitfall anhängig ist. Sie können mich - wenn gewünscht - dem Gericht als Gutachterin vorschlagen. Dieses ist jedoch in seiner Wahl der Gutachterin frei. Ebenso können Sie selbst ein Gutachten bei mir in Auftrag geben und (bei entsprechendem Ergebnis des Gutachtens) dieses als Grundlage für einen Widerspruch oder eine Klage nehmen und einreichen. In der Regel wird das Gericht in diesem Fall aber noch ein weiteres Gutachten in Auftrag geben. Einen solchen Weg sollte man nur in Absprache mit einem Anwalt gehen, da dieser die rechtlichen Chancen und Möglichkeiten einschätzen kann.

Außer in ganz bestimmten Einzelfällen ist Voraussetzung für die Erstellung eines ärztlichen Gutachtens, dass die/ der zu Begutachtende vorher kein Patient(in) der Gutachterin war, da diese sonst als parteiisch eingestuft werden kann.

Die Kosten für ein medizinisches Gutachten können hier nur grob geschätzt angegeben werden. Sie sind von sehr unterschiedlichen Faktoren abhängig, wie die eigentliche Grundfragestellung, wie viele Fragen hierzu zu beantworten sind, der Anzahl eventueller Vorgutachten, der Anzahl der Vorerkrankungen, dem Aufwand für eine wissenschaftliche Bewertung etc. und liegen in der Regel zwischen 500,00 € und 2.000,00 €.

Mehr Informationen zu Gutachten für die verschiedenen Gutachtenbereichen erhalten Sie hier:

       » ärztliche Atteste - Begutachtungen - Gutachten
       » Pflegegutachten - Pflegeversicherung - Pflegebedürftigkeit
       » allgemeines medizinisches Gutachten
       » psychiatrisches Gutachten - psychiatrische Begutachtung
       » neurologisches Gutachten - neurologische Begutachtung
       » Gerichtsgutachten
       » sozialmedizinisches Gutachten
       » Rentengutachten
       » Gutachten für Sozialversicherungsträger
       » Gutachten für private Versicherungen

 

 

 

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