Pflegegutachten - Pflegeversicherung - Pflegebedürftigkeit
Die meisten medizinischen Gutachten für Deutsche auf Mallorca/ den Balearen sind Gutachten, die für die Pflegeversicherung zur Frage des Pflegebedürftigkeit erstellt werden - also die Frage beinhalten, ob und in welche Pflegestufe ein Pflegebedürftiger einzustufen ist.
Der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung ist immer bei der eigenen zuständigen Pflegekasse zu stellen. Wenn Sie diese nicht kennen, fragen Sie ihre Krankenversicherung danach. Die Pflegekasse - in Deutschland sind dies die Träger der sozialen Pflegeversicherung - geben (soweit es die gesetzlich Versicherten betrifft) ihre Unterlagen an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) zur Erstellung eines Pflegegutachtens.
Der MDK vergibt dann in der Regel einen Gutachtenauftrag an eine/ n örtlich zuständige/ n Gutachterin/ Gutachter für Pflegegutachten. Für alle gesetzlich Versicherten, die in Spanien leben, werden alle Gutachtenaufträge für Pflegegutachten von den jeweiligen örtlichen MDK's an den MDK Hessen gegeben, da dieser u. a. für Spanien zuständig ist. Als eine der externen Gutachter des MDK für die Balearen erhalten ich dann den entsprechenden Gutachtenauftrag, begutachte die pflegebedürftige Person, erstelle das Gutachten und gebe es an den MDK Hessen zurück. Dieser reicht es über den für die Pflegekasse zuständigen MDK wieder an die Pflegekasse zurück, die nun eine Entscheidung über die Einstufung trifft. Die Pflegekasse richtet sich zwar meist nach der Empfehlung der Gutachterin, ist aber an diese nicht gebunden.
Bei privatversicherten Pflegebedürftigen vergibt ihre private Pflegekasse in der Regel die Gutachtenaufträge an GutachterInnen, die für die Pflegekasse arbeiten. Meist kommen diese zur Pflegebegutachtung aus Deutschland angereiste.
Eine weiter Besonderheit für Pflegebedürftige, die im Ausland leben, betrifft die Leistungen aus der Pflegeversicherung. Früher haben diese überhaupt keine Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Lediglich bei Aufenthalten bis 6 Wochen wurde das Pflegegeld weiter gewährt.
Mit seiner Grundsatzentscheidung vom 05.03.1998 (C-160/96) hat der Europäische Gerichtshof jedoch entschieden, dass Geldleistungen aus der Pflegeversicherung als Geldleistung bei Krankheit auch an die Versicherten zu zahlen sind, die im europäischen Ausland leben. Nach der Verordnung (EWG) Nr. 1478/ 71 gilt dies für alle Länder der Europäischen Union - inklusive der Beitrittsländer und der Schweiz.
Einen Anspruch auf Sachleistungen - wie z. B. Rollstühle, Pflegebetten, Zuschüsse für Umbauten etc. - nach deutschem Recht gibt es nicht. Hier gilt jeweils das Landesrecht, in dem der Pflegebedürftige lebt.
Anhand der gestellten Begutachtungsaufträge geschätzt leben ca. 4.000 Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen im europäischen Ausland - ca. 40 % davon alleine in Spanien.
Wenn Sie Widerspruch oder Klage gegen die Einstufung Ihrer privaten Pflegekasse stellen wollen, kann ich gerne in Ihrem Auftrag ein Pflegegutachten erstellen, in dem gutachterlich festgehalten wird, ob ein Anspruch auf eine Pflegestufe - und wenn ja - für welche Pflegestufe gegeben ist. Die Kosten hierfür betragen ca. 300,00 € - 350,00 € - zuzüglich der Fahrkosten für die Begutachtung in den Räumen des Pflegebedürftigen, sowie der Kosten für den Zeitaufwand der An- Abfahrt.
Dies gilt aber nur für private Pflegeversicherungsverträge. Im Rahmen der gesetzlich versicherten Pflegebedürftigen werde ich als externe Gutachterin des MDK ausschließlich im Auftrag des MDK Hessen tätig.
Mehr Informationen zu Gutachten für die verschiedenen Gutachtenbereichen erhalten Sie hier:
» ärztliche Atteste - Begutachtungen - Gutachten
» Pflegegutachten - Pflegeversicherung - Pflegebedürftigkeit
» allgemeines medizinisches Gutachten
» psychiatrisches Gutachten - psychiatrische Begutachtung
» neurologisches Gutachten - neurologische Begutachtung
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